Fortsetzung Müller Demokratie
Zum anderen mahnte er eindringlich, zu erkennen, dass Faschismus und Nationalsozialismus sich perfekt an die liberale, offene Flanke der Demokratien angepasst hätten und dass es einem selbstzerstörerischen „demokratischen Fundamentalismus“ gleichkomme, die Grundrechte der freien Rede und der Teilnahme am politischen Wettbewerb auch den fundamentalen Demokratiegegnern uneingeschränkt zuzugestehen.1 Aus der empirischer Erfassung der gesetzlichen Grundlagen und der Praxis des demokratischen Selbstschutzes im Europa der Zwischenkriegszeit destillierte Loewenstein eine Reihe von Punkten, die in der nachfolgenden Forschung in vier Kategorien zusammengefasst wurden. Der italienische Politikwissenschaftler Giovanni Capoccia charakterisiert die vier Kategorien wie folgt: „institutional protection; party and association bans; anti-propaganda; und anti-extremist forms of behaviour“.2 Für die folgende Betrachtung Rumäniens und der Republik Moldau wird insbesondere die zweite Kategorie – Verbot von Parteien und politischen Vereinigungen sowie der Ausschluss einzelner Politiker von Wahlgängen – herangezogen, die den wehrhaften Staat in die Lage versetzt, politische Parteien zu verbieten und einzelnen Spitzenpolitiker:innen das passive Wahlrecht für bestimmte Wahlgänge zu entziehen.
Nach 1945 reiste das Konzept der wehrhaften Demokratie aus den USA nach Deutschland, wo es zu den tragenden Säulen des Grundgesetzes, seiner Auslegung im Verfassungsrecht sowie der Staatspraxis der Bundesrepublik Deutschland wurde. Als Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (GG Art 21,2) lag es den Notstandsgesetzen von 1968 ebenso zugrunde wie 1952 den Verboten der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 dem der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) sowie 2001 und 2013 den gescheiterten Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Das Grundgesetz war beim institutionellen Neuaufbau der Staaten Ostmittel- und Südosteuropas nach 1989 eines der am intensivsten rezipierten Modelle einer rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungsordnung. In diesem Rezeptionsprozess kam der starken Stellung des Bundesverfassungsgerichts als Hüter des Grundgesetzes eine besondere Rolle zu, denn sie öffnete nicht nur die Perspektive eines „legalistischen Aktivismus“ – wie den Verfassungsgerichten in Polen und Ungarn vorgeworfen wurde. Vielmehr ist die Verfassungsgerichtsbarkeit mit einigen Kompetenzen ausgestattet, die sie im Sinne der wehrhaften Demokratie zur Hüterin der liberalen Demokratie machen.
Kontext und Vergleich
Bevor im Folgenden die Anwendung von Mitteln der wehrhaften Demokratie in Rumänien und der Republik Moldau analysiert und verglichen wird, ist zunächst die Klarstellung nötig, dass damit weder ein Verfassungsvergleich noch ein Vergleich der politischen Systeme intendiert ist. Vielmehr handelt es sich um eine Kartierung derjenigen Elemente der „wehrhaften Demokratie“, die 2023/24 in den beiden Staaten Anwendung fanden sowie deren Kontextualisierung in nationalen, europäischen und transnationalen Zusammenhängen.
Es ist kein Zufall, dass umfassende oder auch nur partielle Vergleiche zwischen Rumänien und der Republik Moldau selten vorgenommen werden. Obwohl sich die beiden Staaten in vielerlei Hinsicht eine gemeinsame Geschichte teilen,3 ist offensichtlich, dass diese sich in den beiden Ländern seit dem Hitler-Stalin-Pakt 1939 über den Systembruch von 1989/1991 bis heute auf recht unterschiedlichen Wegen entwickelt hat.4 Aus einem geopolitischen Blickwinkel betrachtet, begann Rumäniens Distanzierung von der Sowjetunion bereits in den späten 1950er Jahren, führte über den Nationalkommunismus unter Nicolae Ceauşescu zu der gewaltsamen Revolution von 1989 und schließlich zur – wenn auch mühsamen und mit Problemen behafteten – Integration in die euro-atlantischen Strukturen von EU und NATO. Die heutige Republik Moldau existiert erst seit 1991 als souveräner Staat, nachdem sie jahrzehntelang als Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik Teil der Sowjetunion gewesen war. Eine Vielzahl von Gründen verhinderte nach der Unabhängigkeit eine schnelle Annäherung an die EU, von denen die Existenz der selbsterklärten Transnistrischen Moldauischen Republik sowie die langen Regierungszeiten von sich ungebrochen als kommunistisch bezeichnenden Parteien sicher die wichtigsten waren.
Trotz dieser unterschiedlichen historischen Verläufe im 20. und 21. Jahrhundert hat wiederum die neo-imperialistisch gesinnte und mit modern-hybriden Mitteln agierende Politik der Russischen Föderation einen gemeinsamen Kontext geschaffen.5 Zum einen ist es offensichtlich, dass die Republik Moldau im Juni 2022 zusammen mit der Ukraine den Status eines EU-Beitrittskandidaten erhielt, erst nachdem letztere im Februar desselben Jahres von Russland überfallen worden war. Zum anderen richten sich die Maßnahmen zur Verteidigung der Demokratie in Rumänien wie in der Republik Moldau zugleich gegen Akteure in Russland und gegen von Moskau unterstützte Akteure im eigenen Land – die Vorstellungen Loewensteins paraphrasierend, gegen innere und äußere Feinde der liberalen Demokratie.
Rumänien – Annullierung der Präsidentschaftswahl und Ausschluss von Wahlen
Als das rumänische Verfassungsgericht (Curtea Constituţională / CCR) mit seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2024 den ersten Durchgang der Präsidentschaftswahl für ungültig erklärte,6 war dies auf den ersten Blick eine große Überraschung. Bei genauerem Hinsehen jedoch wiederum nicht.7 Überrascht konnte man von der Entscheidung durchaus sein, wenn man die bisherige Entscheidungsgeschichte des CCR bezüglich Art. 144/i der Verfassung von 1991 (Art. 146/k der Verfassung nach geändertem Text von 2003) vor Augen hat, in der dem CCR die Befugnis zukommt, über die Verfassungsmäßigkeit einer politischen Partei zu befinden. Zwar nicht bezüglich einer Partei, aber wiederholt in Fällen der Kandidatur für Präsidentschaftswahlen (Ion Iliescu 1992; Gheorghe Funar 2014) sowie der Aufhebung der Immunität einzelner Politiker (Corneliu Vadim Tudor 1997)8 argumentierte das CCR konsequent formalistisch: Es sei lediglich befugt, über die expressis verbis aufgeführten Kriterien für die Wählbarkeit (Mindestalter, kein Eintrag im Strafregister, nötige Zahl von Unterstützerunterschriften etc.), also limitativ zu befinden. Insofern war es eine Überraschung, dass die Annullierung der Präsidentschaftswahl nicht formal, sondern bezogen auf die Integrität der Wahlen begründet wurde. Ein Präsidentschaftskandidat habe durch „zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die Wahlgesetzgebung“ die Fairness, Transparenz und Gleichheit der Wahl in einem Ausmaße gestört, dass die Wahl annulliert werden müsse.9 Ohne den im ersten Durchgang am 24. November 2024 mit 22,94 Prozent siegreichen Călin Georgescu beim Namen zu nennen, bezog sich die Begründung der Annullierung eindeutig auf ihn, da dessen vor allem auf TikTok geführte Medienkampagne sowie deren unklare Finanzierung und Reichweite angeführt wurden. Eine weitere überraschende Besonderheit bestand darin, dass das CCR als „Garant der Suprematie der Verfassung“ (Art. 146/f) ex officio – also aus eigener Initiative, ohne Antrag von befugter Stelle – über den Fall befand und ihn entschied.
Die erste signifikante Abkehr vom seinem traditionellen Rechtsformalismus hatte das CCR jedoch schon am 5. Oktober 2024 vollzogen, als es die Kandidatur von Diana Iovanovici-Șoșoacă (SOS România) zur Präsidentschaftswahl für ungültig erklärte.10 Dieses Urteil präfiguriert formal, prozedural und insbesondere inhaltlich dasjenige zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl, obwohl ersteres sich auf die Wählbarkeit einer Person und zweites sich auf die Umstände einer Wahl bezieht. Auch in diesem Fall agierte das CCR ex officio und schloss die Präsidentschaftskandidatin der populistisch und EU-kritisch agierenden Partei SOS România mit einer zugleich inhaltlichen und spekulativen Begründung aus: Da sie als Präsidentin Rumäniens über die Respektierung der Verfassung zu wachen habe, würde Iovanovici-Șoșoacăs allfälliger Eid auf die Verfassung bei der Amtseinführung vor dem Hintergrund ihrer kritischen Haltung zur Mitgliedschaft in EU und NATO im Grunde ein Meineid sein. Die Integration Rumäniens in die euro-atlantischen Strukturen mag politisch wünschenswert sein; wie Bogdan Iancu herausarbeitet, genießt sie jedoch keinen Verfassungsrang.11
Die verfassungsrechtliche Kritik Iancus, Selejan-Guţans und anderer am Vorgehen des CCR fokussiert in beiden Fällen auf dessen abrupten und kaum begründeten Kurswechsel bei der Entscheidungsbegründung. Weiterhin wird moniert, dass die als Belege für Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl gedachten Berichte der rumänischen Sicherheitsdienste wenig beweiskräftig waren. Die Berichte von vier Geheimdiensten waren vom Präsidialamt am 4. Dezember 2025 der Geheimhaltung enthoben (deklassifiziert) und veröffentlicht worden.12 Die vom Nationalen Sicherheitsrats (CSAT) zusammengestellten Berichte des Rumänischen Sicherheitsdienstes (SRI), des Auslandsgeheimdienstes (SIE), des Sicherheitsdienstes im Innenministerium (DGPI) sowie des Telekommunikationsdienstes (STS) vermitteln den Eindruck großer Eile und mangelnden Tiefgangs. In manchen Berichten ist die Deklassifizierung handschriftlich vorgenommen worden, keiner der drei erstgenannten Berichte ist länger als sechs Seiten und die beiden Annexe des SRI-Berichts weisen auf ein Hauptdokument hin, das jedoch klassifiziert, also unzugänglich bleibt.
Unklar bleiben schließlich die Gründe für die Aufnahme des mit Teilen der technischen Abwicklung der Wahlen betrauten STS-Berichts in die Materialsammlung, da die Telekommunikationsbehörde keine Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte. In den Berichten von CSAT, SRI und SIE wird im Wesentlichen darauf verwiesen, dass eine hohe Zahl von Accounts (ca. 25.000) wenige Wochen vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahl auf die TikTok Videos von Georgescu verwies und damit die Sichtbarkeit seiner Kampagne signifikant steigerte. Im Nachgang der Wahlannullierung sind zudem Planungen für einen bewaffneten Coup zum Sturz der Regierung aufgedeckt worden, der von einer Gruppe um Horatiu Potra – einem ehemaligen Mitglied der Fremdenlegion und Führer einer eigenen Söldnertruppe – geplant worden war. Es gibt starke Indizien für eine Verbindung Potras zu Georgescu, die von den rumänischen Behörden aber bisher nicht als beweiskräftig genug eingeschätzt werden, um Anklage gegen Georgescu zu erheben.13
Für zusätzliche Unruhe sorgten das eigentümliche Timing und die Kurzatmigkeit bei den Entscheidungen der beteiligten Institutionen. Zunächst hatte das Verfassungsgericht am 2. Dezember 2024 eine erneute Auszählung aller Stimmen des ersten Durchgangs innerhalb von 24 Stunden angeordnet, bevor dann nach einer nur partiellen erneuten Stimmenauszählung der erste Wahlgang für gültig erklärt wurde. Die Vorbereitungen für den am 8. Dezember 2024 angesetzten zweiten Wahlgang liefen bereits, als die Deklassifizierung der Geheimdienstberichte seitens des Präsidialamtes am 4. Dezember und schließlich die Wahlannullierung durch das CCR am 6. Dezember erfolgte.
Zusammengenommen führten die erratischen Entscheidungen des CCR dazu, dass in der Öffentlichkeit die politische Dimension und die personelle Zusammensetzung des Verfassungsgerichts weit intensiver diskutiert wurden als die rechtliche Dimension. Die Mutmaßungen gingen dahin, dass der Ausschluss der SOS-Kandidatin Iovanovici-Șoșoacă von der Präsidentschaftswahl dazu dienen sollte, ein Szenario zu ermöglichen, wonach der ebenfalls europakritisch und russlandfreundlich agierende George Simion von der Allianz für die Vereinigung der Rumänen (Alianţa pentru Unirea Românilor / AUR) im zweiten Durchgang auf den Sozialdemokraten Marcel Ciolacu (Partidul Social Democrat / PSD) treffen würde, wobei dann letzterer nach bewährtem Muster die Wählerschaft aller anderen zentristischen Parteien auf sich ziehen und die Wahl gewinnen würde.14 Im Falle Georgescu – so die Mutmaßungen weiter – sei durch die angesetzten Neuwahlen im Frühjahr 2025 Zeit gekauft worden, um den Mainstream-Parteien und insbesondere der PSD eine personelle Reorganisation sowie eine inhaltliche Strategie gegen die unerwartet großen Wahlerfolge der rechtsradikalen und europakritischen Parteien und Kandidat:innen zu ermöglichen. Diese Spekulationen wurden durch die Tatsache genährt, dass ein Großteil der Richter:innen des CCR in von der PSD dominierten politischen Umständen ins Amt kamen.
Republik Moldau – Parteienverbote und Stimmenkauf
Anders als in Rumänien bezogen sich die 2023/24 in der Republik Moldau angewendeten Maßnahmen der wehrhaften Demokratie nicht auf die Validierung von Wahlergebnissen, sondern schon vorab auf die Zulassung politischer Parteien und einzelner Politiker:innen zu Wahlen. Und die Nicht-Zulassung einer Partei und von Politker:innen kam jeweils nicht überraschend, sondern war die vorläufig letzte Etappe eines Hase-und-Igel Spiels zwischen Oligarchen und staatlichen Behörden, in dem im Falle des Verbots einer Partei immer schon weitere Parteigründungen in Vorbereitung waren.
Das große Ereignis des moldauischen politischen Jahres 2024 bestand in einem Verfassungsreferendum sowie der Präsidentschaftswahl am 22. Oktober 2024. Im Referendum stand die Frage zur Abstimmung, ob der Beitritt der Republik Moldau zur Europäischen Union in der Verfassung verankert werden solle, eine Frage für die, bei einer Wahlbeteiligung von nur knapp über 50 Prozent, wiederum äußerst knappe 50,35 Prozent mit „Ja“ und 49,65 Prozent mit „Nein“ stimmten. Die amtierende Staatspräsidentin Maia Sandu von der Partei der Aktion und Solidarität (Partidul Acţiune şi Solidaritate / PAS) konnte im ersten Wahldurchgang bereits rund 42 Prozent der Stimmen erhalten, während ihr wichtigster Kontrahent Alexandr Stoianoglu auf knapp 26 Prozent kam. Im zweiten Wahldurchgang, am 3. November 2024, konnte die von der PAS unterstützte Sandu sich dann mit 55,35 Prozent gegen den vom Block der Kommunisten und Sozialisten unterstützten Stoianoglu klar durchsetzen, der 44,65 Prozent der Stimmen erhielt. Bemerkenswerterweise waren sowohl das pro-EU Votum im Referendum als auch der Wahlsieg Sandus den moldauischen Bürger:innen in der Diaspora zu verdanken, die zusammengenommen zu mehr als 80 Prozent für die EU und Sandu gestimmt hatten, während die in der Republik Moldau abgegebenen Stimmen mehrheitlich gegen das Verfassungsamendment und für Stoianoglu gestimmt hatten. Insbesondere in Gagausien mit seinem dort ansässigen russischsprachigen Turkvolk stieß Sandus Kurs mit 97 Prozent der Stimmen für Stoianoglu und gegen die EU-Annäherung auf Ablehnung, aber auch im südlich gelegenen und von der bulgarischen Minderheit besiedelten Taraclia sowie in den nördlichen Bezirken war dies der Fall.15 Wie erklärt sich dieses Bild einer profund gespaltenen Gesellschaft?
Aus der Perspektive der emphatisch pro-europäischen PAS unter der Führung von Maia Sandu kann die kurze Antwort für längerfristige und deutlich komplizierter zu erklärende Gründe wie folgt zusammengefasst werden: Der Grund für die Spaltung der Gesellschaft ist der russische Einfluss in der Republik Moldau. Im Paradigma der wehrhaften Demokratie gilt es hier zu unterscheiden: einerseits zwischen politischen Präferenzen innerhalb der Wählerschaft, die auf unterschiedlichen historisch gewachsenen und kulturell unterfütterten Neigungen und Interessen – mögen sie auch der Russländischen Föderation und der russischen Kultur zuneigen – beruhen und andererseits zwischen Beeinflussungen und Aktivitäten, die gegen moldauisches Recht und Gesetz verstoßen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive können nur letztere Gegenstand von Maßnahmen einer wehrhaften Demokratie sein.
Im Kontext der zusammenbrechenden Sowjetunion und des gescheiterten August-Putsches in Moskau wurde die Kommunistische Partei Moldovas (Partidul Comunist al Moldovei) am 23. August 1991 verboten, also wenige Tage vor der Unabhängigkeitserklärung des Landes, die am 27. August 1991 erfolgte. Das erste Parteienverbot in der politischen Geschichte der Republik Moldau geschah also im Kontext einer sezessionistischen Staatsgründung, womit es sich einer Ländergruppe, bestehend aus Lettland, Litauen, der Ukraine und Kroatien zugesellte, in der zusammen mit der Auflösung des Gesamtstaates auch die lokalen Parteien einer föderationsweiten KP verboten wurden.16 Bei diesem Parteienverbot kann also noch nicht von einer Maßnahme der wehrhaften Demokratie gesprochen werden, dazu kam es erst 2023 in einem gänzlich anderen Kontext.
Von Sommer 2023 bis Herbst 2024 wurden von moldauischen Behörden mehreren Parteien und einzelnen Politiker:innen die Teilnahme an Wahlen sowie zahlreichen Medien das Erscheinen auf moldauischem Territorium untersagt. Der Kontext dieser Entscheidungen kann insofern als post-oligarchisch beschrieben werden, als die 2021 zur Staatspräsidentin gewählte Maia Sandu sowie die mit absoluter Mehrheit regierende PAS-Regierung bestrebt waren, den politischen Einfluss von Oligarchen zurückzudrängen und deren Wirken in Einklang mit Recht und Gesetz zu bringen. Die Zeit davor, etwa seit 2010, wird in der Politikwissenschaft als „State Capture“ beschrieben,17 als eine Phase, in der Oligarchen wie Vlad Plahotniuc, Ilan Şor und andere ihre wirtschaftliche Macht so effektiv in politisches Kapital zu konvertieren in der Lage waren, dass sie die Geschicke des Staates weitgehend ihren Interessen unterwerfen konnten. Zu Oligarchen in diesem Sinne konnten sie jedoch nur werden, weil Politiker:innen, Richter:innen sowie Mitarbeiter:innen verschiedener Behörden unter Annahme von Schmiergeldern Gesetze so formulierten, auslegten und umsetzten, dass die Privatisierung staatlicher Unternehmen und Werte, aber auch die Übernahme anderer Firmen im Stile legaler Raubzüge vonstattengehen konnten.
Die Beziehung zwischen Oligarchen und Politik ist demnach keine Einbahnstraße, sondern ein Kreisverkehr. Im Falle der Republik Moldau hatte die oligarchische Durchdringung der Politik noch eine andere Dimension, nämlich eine russische, denn eine derart geschwächte Staatlichkeit erwies sich als perfekter Ort der Geldwäsche. In der Forschung ist die Republik Moldau für die 2010er Jahre als „russische Waschmaschine“ (Russian Laundromat) beschrieben worden, da allein von 2011 bis 2014 bis zu 80 Milliarden US-Dollar, von denen rund 95 Prozent aus Russland kamen, durch das moldauische Bankensystem geschleust und gewaschen wurden.18 Den medialen Höhepunkt erreichte diese Geldwäscheaktion, als aufgedeckt wurde, dass auch Tausende moldauische Bankkunden mit einer Gesamtsumme von einer Milliarde US-Dollar geschädigt wurden, indem diese Summe im November 2013 von den Konten dreier moldauischer Banken ohne finanzlegal nachvollziehbare Gründe „verschwunden“ war. Die politischen Hintergründe sowohl des Laundromat-Phänomens als auch der „verschwundenen Milliarde“, letzteres im Detail in einem Bericht der US-amerikanischen Finanzconsulting Firma Kroll analysiert,19 sind weitreichend. Neben zahlreichen Richter:innen und hochrangigen Bankmitarbeiter:innen wurden insbesondere vier auch im politischen Raum aktive Personen inkriminiert: Vlad Plathotniuc, Veaceslav Platon, Renato Usatîi und Ilan Şor. Von den vier genannten Politiker-Oligarchen befindet sich lediglich noch Usatîi in der Republik Moldau, während Platon sich nach England absetzte, Şor sich zunächst in Israel und später in Russland aufhielt, während der Aufenthaltsort von Plahotniuc unbekannt ist (vermutet wird Nordzypern).
Vor der Wahl Sandus zur Präsidentin des Landes bekleidete Igor Dodon von der pro-russischen Partei der Sozialisten der Republik Moldau (PSRM) von 2016-2020 dieses Amt, wobei Plahotniuc als graue Eminenz weiterhin die Fäden zog. Nach der Aufdeckung der genannten Finanzskandale und der verlorenen Präsidentschaftswahl verschwand Plahotniuc weitgehend von der Bildfläche, was gleichbedeutend mit einem Sinneswandel russischer Akteure zu sein scheint: Plahotniuc und Dodon spielen keine Rolle mehr, dafür ist Ilan Şor zum wichtigsten Träger des russischen Einflusses in der Republik Moldau aufgestiegen.20 Als Politiker war Şor zunächst als Bürgermeister der zentral-moldauischen Stadt Orhei (2015-2019) sowie als Parteichef einer nach ihm benannten Partei (Partidul „ȘOR”) aufgetreten. Aus Moskauer Perspektive hatte er seine politische Nützlichkeit im Mai 2023 unter Beweis gestellt, als die bis dahin gänzlich unbekannte Evghenia Guţul zur Bashkanin (Oberhaupt/Gouverneurin) der autonomen Provinz Gagausien gewählt wurde. Laut Medien- und Behördenberichten verdankte Guţul ihren überraschenden Wahlsieg illegalen Wahlpraktiken, wie Stimmenkauf, wobei lokale Netzwerke zur Verteilung der Gelder genutzt wurden, die Şor zur Verfügung gestellt hatte.21 In der Zwischenzeit ist gegen Guţul ein Gerichtsverfahren eröffnet worden, in dem sie angeklagt ist, Geldmittel aus dem Ausland zur Beeinflussung der Wahlen verwendet zu haben.22 Im Vorfeld der landesweiten Kommunalwahlen 2023 wurde die Şor-Partei am 19. Juni 2023 vom moldauischen Verfassungsgericht verboten und nur wenige Tage vor dem Urnengang am 5./19. November 2023 wurde auch seine neugegründete Politische Partei „Chance“ (Partidul Politic „Șansă”) von den Wahlen ausgeschlossen. In beiden Fällen führte das Verfassungsgericht, basierend auf Ermittlungen der Polizei sowie der Kommission für Außerordentliche Situationen (Comisia pentru Situații Excepționale), als Gründe dafür illegale Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie die Absicht der Zerstörung der Verfassungsordnung an.23
Damit war der Parteiengründungs und -verbotsreigen aber noch nicht zu Ende: Im April 2024 trafen sich in Moskau mutmaßlich unter Koordinierung von Şor vier Kleinparteien, um einen Wahlblock namens Victorie-Pobeda (eine Doppelung in Rumänisch und Russisch des Wortes „Sieg“) zu gründen, der im Verfassungsreferendum Front gegen die EU-Anbindung machen sollte.24 Obwohl die Zentrale Wahlkommission (Comisia Electorală Centrală a Republicii Moldova) dem Wahlblock die Teilnahme am Referendum aus denselben Gründen wie oben genannt untersagte, fanden dessen moldauische und russische Mittelspersonen Wege, Einfluss auf das Wahlverhalten sowohl beim Referendum als auch bei den Präsidentschaftswahlen zu nehmen. Dazu zählen nach Angaben des moldauischen Informations- und Sicherheitsdienstes (Serviciul de Informaţii şi Securitate) eine großangelegte Kampagne in verschiedenen Medien (aus Russland sendende Fernseh- und Radiosender sowie Social Media-Kanäle),25 ebenso wie der Transfer von erheblichen Bargeldmitteln zum unmittelbaren Stimmenkauf durch moldauische Bürger, die sich zuvor in Russland aufgehalten hatten. Weiterhin wurden in Russland regelrechte Workshops zur Erlernung von einschlägigen Fertigkeiten der Wahlmanipulation durchgeführt, wobei die eigens gegründete „NGO“ Eurasien (Evrazia) mutmaßlich von Russland aus die gesamte Operation durchführte und koordinierte.26
Europäische und transnationale Dimensionen
Die analysierten Maßnahmen rumänischer und moldauischer Institutionen zum Schutz der Integrität von Wahlen und Referenden im Sinne der wehrhaften Demokratie fanden innerhalb der jeweiligen nationalen Jurisdiktion statt. Eine Reihe von Faktoren verleihen ihnen jedoch einen europäischen und transnationalen Charakter. Zunächst sei daran erinnert, dass jeweils hunderttausende rumänische und moldauische Staatsbürger:innen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl außerhalb der nationalen Grenzen aufhielten, an den Wahlgängen teilnahmen.27 In politischer Hinsicht ist hier eine bemerkenswerte Ungleichzeitigkeit zu verzeichnen. Während die rumänische Diaspora lange Zeit für die jeweils am stärksten sich pro-europäisch und liberal positionierende Partei und Kandidat:innen gestimmt hatte, kippte dieser Trend erstmals bei den Europawahlen 2024, als ein beträchtlicher Anteil der knapp 15 Prozent der Stimmen für Simions AUR von den Auslandsrumänen stammten. Bei allen drei Durchgängen der Präsidentschaftswahl – dem annullierten am 24. November 2024 sowie denjenigen am 4. und 18. Mai 2025 – erhielten die rechtspopulistischen Kandidaten Călin Georgescu respektive George Simion die meisten Diasporastimmen. Wie erwähnt, stimmte demgegenüber die moldauische Diaspora im Herbst/Winter 2024 jeweils mit großen Mehrheiten für Maia Sandu und ihre pro-europäische Ausrichtung.
Aber nicht nur die Zusammensetzung der an Wahlgängen Teilnehmenden ist transnational, sondern auch die Art und Weise der Wahlkämpfe. Zu erwarten war die im Ton übliche, moderate Unterstützung für pro-europäische Kandidierende und Parteien von Akteuren und Institutionen der EU. Überraschend mag das Ausmaß der Unterstützung der rumänischen rechtspopulistischen Kandidaten Georgescu und Simion aus der US-amerikanischen Administration Trump (Vizepräsident J.D. Vance; Donald Trump Jr.; Tulsi Gabbard, Direktor der nationalen Sicherheitsdienste sowie Elon Musk, Steve Bannon u.a.) gewesen sein, die sich wie die Aktion einer illiberalen Internationalen ausnimmt.28 Im Ausmaß sicher am folgenreichsten ist jedoch der russische Faktor einzuschätzen. Während der sehr direkte Einfluss russischer Akteure in der Republik Moldau dicht, überzeugend und transparent nachgewiesen wurde, ist dies für Rumänien nur eingeschränkt der Fall, denn ein mit Evrazia vergleichbarer Akteur ist nach Kenntnis des Autors nicht identifiziert worden.
Mit einem Gutachten der Venedig-Kommission (s. unten) bezüglich der Annullierung der ersten Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl sei schließlich auf eine in diesem Fall sicher erst einsetzende transnationale Dynamik eingegangen, nämlich die der verfassungsrechtlichen Bewertung der Legalität von Maßnahmen der wehrhaften Demokratie.29 Im Dezember 2024 hatte der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Theodoros Rousopoulos, die dieser Institution beigeordnete Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (kurz Venedig-Kommission) beauftragt, die Annullierung der ersten Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl hinsichtlich folgender Frage zu begutachten: „Under which conditions and under which legal standards can a constitutional court invalidate elections, drawing from the recent Romanian case“? Die Autor:innen des aus einer rechtsvergleichenden Analyse hervorgegangenen Berichts heben hervor, dass sie nicht die Faktenlage oder die Rechtsmäßigkeit der CCR-Entscheidung beurteilen, sondern den Fall innerhalb des vergleichenden (europäischen) Verfassungsrecht situieren. Insbesondere nehmen sie Stellung zu der Tatsache, dass das CCR ex officio urteilte; weiterhin, dass die Annullierung mit der illegalen Verwendung von Social Media-Konten und Künstlicher Intelligenz begründet wurde; und schließlich, dass dies einem Angriff auf die Souveränität Rumäniens durch einen fremden Akteur gleichkomme. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das CCR im Einklang mit der rumänischen Verfassung und mit mehreren Fällen im europäischen Verfassungsrecht zur ex officio Behandlung des Falls berechtigt war, aber es gelte zu bedenken: „In the view of the Venice Commission, the power of constitutional courts to invalidate elections ex officio – if any – should be limited to exceptional circumstances and clearly regulated, in order to preserve voters‘ confidence in the legitimacy of elections.“30
Bezüglich der Social Media-Kampagne fordert der Bericht insbesondere in ex officio Fällen eine begründete und auf Empirie beruhende Einschätzung, wie groß deren Einfluss auf den Wahlausgang gewesen ist. Bezüglich des Einflusses fremder Akteure, der gleichbedeutend mit einem Angriff auf die Souveränität des Landes sei, belässt es der Bericht bei generellen Überlegungen, wie schwer solche Eingriffe nachzuweisen seien und wie wichtig die Stärkung von Kapazitäten und Regularien dafür sei. Gemäß ihres Auftrags beurteilen die Autor:innen der Venedig-Kommission an keiner Stelle die Faktenlage und die verfassungsmäßige Legalität der CCR Entscheidung direkt, gleichwohl ist ihr Bericht weit davon entfernt, der CCR Entscheidung eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen. Denn in der Begründung des CCR findet sich keine Erläuterung, weshalb es in diesem Falle ex officio tätig wurde, und auch nicht dazu, weshalb es von der bis dahin praktizierten formalistischen zu einer substanziellen Argumentation wechselte. Zudem äußerte das CCR keine Einschätzung bezüglich der effektiven Wirkung der Social Media-Kampagne auf den Wahlausgang. In zwei von drei von der Venedig-Kommission erwogenen Dimensionen mag das Handeln des CCR formal korrekt gewesen sein, die Begründung des Handelns und seine Kommunikation mit dem politischen und öffentlichen Raum muss hingegen als stark defizitär eingeschätzt werden.
Invalidierungen von Wahlergebnissen, Parteienverbote und der Entzug des passiven Wahlrechts sind Elemente der wehrhaften Demokratie, die drastische Wirkungen zeitigen, indem sie Feinde der Demokratie daran hindern, diese von innen zu demontieren. Was die Venedig-Kommission bezogen auf die Annullierung von Wahlen sagte – sie solle lediglich die ultima ratio sein – scheint mir auch auf die anderen diskutierten Mittel der wehrhaften Demokratie zuzutreffen. Denn sie anzuwenden birgt eine Vielzahl von Risiken, von denen in politischer Hinsicht die Kompromittierung des demokratischen Prozesses einer Legitimation durch Wahlen sicher das größte ist. Spielend leicht und mit erheblicher Zugkraft in der Wählerschaft framen dies populistische Akteure als Handlungen einer Klasse von Akteuren aus Politik, Justiz und staatsnaher Wirtschaft, die ein Eigenleben führt.31 Die Glaubwürdigkeit solcher Frames wird von mächtigen Akteuren wie J.D. Vance dadurch gesteigert, dass er sie an das angebliche Wirken eines „Deep State“ nicht nur in den USA, sondern auch in vielen europäischen Ländern anknüpft. Vor diesem Hintergrund von Chancen und Risiken der wehrhaften Demokratie kommt es entscheidend auf schlüssige Begründungen, auf transparentes Handeln und auf offene Kommunikation an – auf Handlungsmodi, die vom rumänischen Verfassungsgericht nur sehr unzureichend verwendet wurden.
Im moldauischen Fall steht, wie gezeigt, die Anwendung von Instrumenten der wehrhaften Demokratie stark unter dem Zeichen der Abwehr von äußeren Feinden der Demokratie, ja der staatlichen Existenz des Landes selbst. Hinsichtlich der politischen Wirksamkeit von Parteiverbotsverfahren und des Aufdeckens illegaler Wahlkampfmethoden werden als nächstes die Wahlen zum moldauischen Parlament im Herbst 2025 Aufschluss geben. In unserer Zeit globalpolitischer Verwerfungen, in der seit dem Kalten Krieg feststehende Positionen liberaler Demokratien und autokratischer Regime durcheinandergewirbelt werden, bieten die analysierten Maßnahmen der wehrhaften Demokratie in Rumänien und der Republik Moldau reiches Anschauungsmaterial. Im Sinne des Loewenstein‘schen Ansatzes einer empiriegesättigten Modellbildung stellen die beiden Länder Beispiele für Entscheidungsdilemmata zur Verfügung, vor denen in naher Zukunft auch viele westeuropäische Demokratien stehen werden.
PD Dr. Dietmar Müller
promovierte und habilitierte zu Staatsbürgerschaft und Bodeneigentum in Ländern des östlichen Europas. Es folgten Forschungsprojekte, Fellowships sowie Gast- und Vertretungsprofessuren in Leipzig, Berlin, Jena, Wien und Bukarest. Er lehrt an der Universität Leipzig Kultur und Gesellschaftsgeschichte Europas mit Schwerpunkten in Lehre und Forschung auf Rechtsstaatlichkeit im östlichen Europa, Rechtskultur und rechtliche Institutionen (Staatsbürgerschaft, Eigentum), Völkerrecht sowie politische Geschichte in der Region.
Kontakt: muellerd@uni-leipzig.de
1 Loewenstein, Militant Democracy and Fundamental Rights (I), S. 424.
2 Giovanni Capoccia, Defending Democracy – Reactions to political extremism in inter-war Europe, in: European Journal of Political Research 39 (4) 2001, S. 431-460, hier: S. 436.
3 Dietmar Müller, Moldau – Moldova – Moldawien – Bessarabien. Namen, Territorien, Identitäten, in: Klaus Bochman et.al. (Hg.), Die Republik Moldau – Ein Handbuch, Leipzig 2012, S. 15-25.
4 Jens Hacker, Der Ostblock – Entstehung, Entwicklung und Struktur, 1939–1980, Baden-Baden 1983.
5 Dietmar Müller, Russisch-rumänische Beziehungen – Zwischen geopolitischem Determinismus und Westorientierung, SOM 62 (5-6) 2022, S. 77-86; Ders., Long-Distance Citizenship in East Central and Eastern Europe, in: Nina Kolleck / Ireneusz Pawel Karolewski (eds), Rethinking Citizenship in Central and Eastern Europe – Insights from Education and Political Research, Bristol University Press 2025, S. 89-108.
6 Zum Text des CCR-Beschlusses siehe: https://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocumentAfis/292099
7 Bogdan Iancu, Autoritarism; Ders., Romanian Militant Democracy and the Time Machine, in: VerfBlog, 2025/3/13, https://verfassungsblog.de/romanian-militant-democracy-and-the-time-machine/
8 Marius Balan, Inconsecvenţă metodologică şi lipsă de predictibilitate în deciziile Curţii Constituţionale a României [Methodische Inkonsequenz und Mangel an Vorhersehbarkeit in den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Rumäniens], in: Bogdan Dima / Vlad Perju (Hg.), Justiţia Constituţională în România [Verfassungsgerichtsbarkeit Rumäniens], Bucureşti 2023, S. 15-43; Iancu, Autoritarism, S. 11.
9 Bianca Selejan-Guţan, The Second Round that Wasn’t: Why The Romanian Constitutional Court Annulled the Presidential Elections, VerfBlog, 2024/12/07, https://verfassungsblog.de/the-second-round-that-wasnt/
10 Zum Text des CCR-Beschlusses siehe www.ccr.ro/wp-content/uploads/2024/10/HOTARAREA-nr.2.pdf
11 Iancu, Autoritarism, S. 11.
12 Zur Presseerklärung des Präsidialamts siehe www.presidency.ro/ro/media/comunicate-de-presa/comunicat-de-presa1733327193. Hier finden sich auch die genannten Berichte.
13 Cristian Stefanescu, Rumäniens „Prigoschin“ – Wer ist der Söldnerführer Potra?, in: Deutsche Welle, 11.2.2025, www.dw.com/de/rum%C3%A4niens-prigoschin-wer-ist-der-s%C3%B6ldnerf%C3%BChrer-potra/a-71569563
14 Bei der Präsidentschaftswahl 2000 erreichte der chauvinistisch-rechtsradikale Corneliu Vadim Tudor als Kandidat der Großrumänien Partei (Partidul România Mare) den zweiten Wahldurchgang, wo er von Ion Iliescu (PSD) mit großer Mehrheit besiegt wurde, nachdem die meisten der zentristischen Parteien zur Wahl Iliescus aufgerufen hatten.
15 Die Zahlen sind dokumentiert im Moldovan Analytical Digest (1) 2025, S. 16-19 und S. 21-24, moldovananalyticaldigest-001.pdf - Siehe auch Michael Martens, Die Diaspora hat sie gerettet, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 258, 5.11.2024, S. 5.
16 Angela K. Bourne / Fernando Casal Bértoa, Mapping “Militant Democracy” – Variation in Party Ban Practices in European Democracies (1945-2015), in: European Constitutional Law Review 13 (2017), S. 221-247.
17 Igor Munteanu, Democraţia ghilotinată de Oligarhi [Die von Oligarchen enthauptete Demokratie], in: Armand Goşu / Alexandru Gussi (Hg.), Democraţia sub asediu. România în context regional [Die belagerte Demokratie. Rumänien im regionalen Kontext], Bucureşti 2019, S. 67-110; Ders., „Stat captiv“, mod de folosire: Republica Moldova. O cronică subiectivă [“Captive State”, ein Benutzerhandbuch: Die Republik Moldau. Eine subjective Chronik], Chişinău 2024; Ion Marandici, Taming the Oligarchs? Democratization and State Capture – The Case of Moldova, in: Demokratizatsiya: The Journal of Post-Soviet Democratization 29 (1) 2021), S. 61-88; Armand Goşu, The Time of the Oligarch – Relations Between Romania and the Republic of Moldova (2009-2018), in: Romanian Political Science Review 18 (3) 2018, S. 393-421.
18 Jamie Bergin, Russian links to corruption in Moldova, U4 Anti-Corruption Center and Transparency International, 2025, https//knowledgehub.transparency.org/assets/uploads/kproducts/Russian-links-to-corruption-in-Moldova_For-Publishing_Final.pdf - Sergiu Tofilat / Veaceslav Negruta, The Russian Laundromat – A $70 billion-money-laundering scheme facilitated by Moldovan political elites, in: Transparency International Moldova, Chişinău 2019, https//watchdog.md/wp-content/uploads/2019/06/Russian-laundromat-Eng-1.pdf
19 https://bnm.md/files/Kroll_%20Summary%20Report.pdf (Dezember 2017)
20 Maksim Samorukow, In Odessa’s Shadows – What is Russia’s Strategy in Moldova, Washington: Carnegie Russia Center, October 2024, https://carnegieendowment.org/research/2024/10/moldova-russia-strategy?lang=en¢er=russia-eurasia
21 Mihaela Conovali, Transportarea contra plată și coruperea alegătorilor. Poliția a sesizat Comisia Electorală Centrală din Găgăuzia [Bezahlter Transport und Korumpierung der Wählerschaft. Die Polizei hat die Zentrale Wahlkommission Gagausiens in Kenntnis gesetzt], 9.5.2023, https://newsmaker.md/ro/transportarea-contra-plata-si-coruperea-alegatorilor-politia-a-sesizat-comisia-electorala-centrala-din-gagauzia
22 www.reuters.com/world/europe/moldovan-court-opens-trial-pro-russian-leader-gagauzia-region-2024-04-30/
23 https://politia.md/ro/content/noi-metode-de-finantare-ilegala-unor-partide-politice-documentate-de-pa-si-ini - Stela Untila, „Șansa” lui Ilan Șor, exclusă din cursa electorală pentru alegerile locale, prin decizia Comisiei Situații Excepționale [Ilan Şors Partei “Chance” durch Entscheidung der Kommission für Außerordentliche Situationen von der Kommunalwahl ausgeschlossen], 3.11.2023, https://newsmaker.md/ro/sansa-lui-ilan-sor-exclusa-din-cursa
24 Ion Marandici, Oligarchs, Euroscepticism, and Russia’s Strategy in Moldova, in: Moldovan Analytical Digest 1 (2025), S. 11-16, hier: S. 12. Es mag kein Zufall sein, dass mit pobeda semantisch Bezug genommen wird auf den russischen Slogan za pobedu im Krieg gegen die Ukraine.
25 Serviciul de Informaţii şi Securitate, Fraudele electorale constatate în cadrul alegerilor prezidenţiale şi a referendumului. Imixtiunea externă în procesele electorale din Republica Moldova [Die bei den Präsidentschaftswahlen und dem Referendum festgestellten Wahlbetrügereien], https://sis.md/ro/content/imixtiunea-extern%C4%83-%C3%AEn-procesele-electorale-din-republica-moldova – siehe auch Victoria Olari / Daniela Calmis / Givi Gigitashvili (Digital Forensic Research Lab), Malign interference in Moldova ahead of presidential election and European referendum, 18.10.2024, https://dfrlab.org/2024/10/18/malign-interference-moldova
26 Organized Crime and Corruption Reporting Project, A Russian Non-Profit Interferes in Moldova’s EU Referendum — and Builds an Anti-Western Influence Machine, 15.10.2024, www.occrp.org/en/feature/a-russian-non-profit-interferes-in-moldovas-eu-referendum-and-builds-an-anti-western-influence-machine.
27 Am zweiten Durchgang der rumänischen Präsidentschaftswahl nahmen 1,6 Millionen Auslandsrumänen teil, www.digi24.ro/alegeri-prezidentiale-2025/rezultate-alegeri-prezidentiale-2025-turul-2-in-diaspora-cum-s-au-impartit-voturile-intre-nicusor-dan-si-george-simion-3247153
28 Nicholas Casey, Why the MAGA Right Became Obsessed With the Romanian Election, 10.6.2025, www.nytimes.com/2025/06/10/magazine/romania-election-tiktok-russia-maga.html
29 Für den Text des Urgent Report on the cancellation of election results by constitutional courts siehe: www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-PI(2025)001-e
30 Ebd., S. 8.
31 „Framen“ bedeutet, korrekte Sachverhalte in einem bestimmten (meist verfälschenden) Rahmen (= engl. frame) darzustellen, so dass sie eine gewünschte Interpretation nahelegen. Dabei werden bestimmte Aspekte entweder betont oder ausgelassen (Anm. d. Red.).